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   BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77   

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https://dejure.org/1977,8136
BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77 (https://dejure.org/1977,8136)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1977 - 1 StR 163/77 (https://dejure.org/1977,8136)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1977 - 1 StR 163/77 (https://dejure.org/1977,8136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Gesamtvorsatz in Hinblick auf die Einzelakte einer fortgesetzten Tat - Verhältnis zwischen gewerbsmäßigem, wiederholtem Diebstahl und dem für die fortgesetzte Tat erforderlichen Fortsetzungszusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77
    Nach den Feststellungen hatte die Strafkammer allerdings allen Anlaß, die Frage zu prüfen, ob der Angeklagte nicht nur wegen Hehlerei, sondern auch wegen Beihilfe zum Diebstahl zu verurteilen ist (vgl. BGHSt 8, 390, 392 i.V.m. BGHSt 7, 134, 142; 13, 403, 405; 22, 206, 207).

    Der Senat teilt die Auffassung der Revision nicht, daß nach geltendem Recht die grundlegende Entscheidung des Großen Senats vom 20. Dezember 1954 (BGHSt 7, 134) überholt sei.

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77
    Die Annahme fortgesetzten Handelns ist nicht rechtsfehlerhaft, weil ein Gesamtvorsatz auch in Fällen in Betracht kommt, in denen der Ablauf der Einzelakte von vornherein bis in die Einzelheiten geplant ist und dasselbe Rechtsgut desselben Rechtsgutsträgers in kürzeren Zeitabständen auf immer dieselbe Art und Weise so lange wie möglich (oder so lange der Täter es will) verletzt werden soll (BGHSt 26, 4, 7/8; vgl. auch BGHSt 23, 33, 35).

    Sie sind gleichzeitig gegeben, wenn die beiderseitigen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind (BGHSt 26, 4, 8).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw.

    Auszug aus BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77
    Nach den Feststellungen hatte die Strafkammer allerdings allen Anlaß, die Frage zu prüfen, ob der Angeklagte nicht nur wegen Hehlerei, sondern auch wegen Beihilfe zum Diebstahl zu verurteilen ist (vgl. BGHSt 8, 390, 392 i.V.m. BGHSt 7, 134, 142; 13, 403, 405; 22, 206, 207).
  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

    Auszug aus BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77
    Nach den Feststellungen hatte die Strafkammer allerdings allen Anlaß, die Frage zu prüfen, ob der Angeklagte nicht nur wegen Hehlerei, sondern auch wegen Beihilfe zum Diebstahl zu verurteilen ist (vgl. BGHSt 8, 390, 392 i.V.m. BGHSt 7, 134, 142; 13, 403, 405; 22, 206, 207).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77
    Die Annahme fortgesetzten Handelns ist nicht rechtsfehlerhaft, weil ein Gesamtvorsatz auch in Fällen in Betracht kommt, in denen der Ablauf der Einzelakte von vornherein bis in die Einzelheiten geplant ist und dasselbe Rechtsgut desselben Rechtsgutsträgers in kürzeren Zeitabständen auf immer dieselbe Art und Weise so lange wie möglich (oder so lange der Täter es will) verletzt werden soll (BGHSt 26, 4, 7/8; vgl. auch BGHSt 23, 33, 35).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77
    Nach den Feststellungen hatte die Strafkammer allerdings allen Anlaß, die Frage zu prüfen, ob der Angeklagte nicht nur wegen Hehlerei, sondern auch wegen Beihilfe zum Diebstahl zu verurteilen ist (vgl. BGHSt 8, 390, 392 i.V.m. BGHSt 7, 134, 142; 13, 403, 405; 22, 206, 207).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 9. August 1977 - 1 StR 163/77.

    Das gilt zum Beispiel für die den genannten Entscheidungen RGSt 50, 83, 84 und BGHSt 12, 148, 155 f zugrundeliegenden Sachverhalte; desgleichen ist hier der mit Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 entschiedene Fall zu erwähnen, in dem ein Betriebsangehöriger fortlaufend große Mengen eines kleinformatigen Produkts - in eineinhalb Jahren bis zu seiner Festnahme 30.000 Einheiten im Gesamtwert von 60.000 DM - in der Aktentasche mitgenommen und verkauft hatte.

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    v. 9. August 1977 - 1 StR 163/77.

    Das gilt zum Beispiel für die den genannten Entscheidungen RGSt 50, 83, 84 und BGHSt 12, 148, 155 f zugrundeliegenden Sachverhalte; desgleichen ist hier der mit Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 entschiedene Fall zu erwähnen, in dem ein Betriebsangehöriger fortlaufend große Mengen eines kleinformatigen Produkts - in eineinhalb Jahren bis zu seiner Festnahme 30.000 Einheiten im Gesamtwert von 60.000 DM - in der Aktentasche mitgenommen und verkauft hatte.

  • BGH, 14.10.1981 - 3 StR 322/81

    Doch keine Hehlerei - § 354 Abs. 2 StPO, Bindung des neuen Tatrichters an den

    Ihr Vorliegen ist, was bei allgemeinen Strafschärfungs- und Milderungsgründen nicht geboten ist (BGHSt 27, 287, 289), in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (BGH, Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77).
  • BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl, Hehlerei und Anstiftung zur

    Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluß an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, sind nicht nur der Anstiftung oder Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielen (BGHSt 7, 134, 142; 8, 390, 392; 13, 403, 405; 22, 206, 207; BGH, Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 - BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 89/84

    Voraussetzungen einer Wahlfeststellung - Definition der Gehilfenstellung bei

    Das gilt selbst dann, wenn er bereits bei seiner Teilnahmehandlung auf die Erlangung der Beute abzielt (BGHSt 7, 134, 142; BGH, Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77).
  • BGH, 04.10.1983 - 1 StR 625/83

    Wirkungen des Unterbleibens der Mitteilung der Anzahl von Einzelfällen in einem

    Soweit das Landgericht den Angeklagten wegen fortgesetzten Betrugs und Urkundenfälschung, begangen im Zusammenhang mit dem Einkauf von Briefmarken und der Versendung von Paketen in der Zeit von 1976 bis Mai 1982, verurteilt hat, ist zwar zu bemängeln, daß nur die Begehungsweise und der Betrag des insgesamt entstandenen Schadens, nicht aber die Anzahl der Einzelfälle mitgeteilt werden; doch war dies hier nach Art und Ausführung der abgeurteilten Tat ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BGH NStZ 1983, 326; Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77; Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
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